Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der rsbahn.de veröffentlichten Webseite der NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Wir bemühen uns, alle gegebenenfalls auftauchenden Probleme der Zugänglichkeit zu beheben.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 11. Juli 2022 erstellt.
Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartnern
Sind Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann gerne bei uns melden:
NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Rosensteinstraße 37B
D-70191 Stuttgart
Telefon: +49 711 23 991-0
kontakt(at)bwegt.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach dem Feedback der Nutzer und Nutzerinnen an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können sich die Betroffenen an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktiert werden kann die Schlichtungsstelle BGG unter info(at)schlichtungsstelle-bgg.de.